Im 3. Jahr befindet sich der Rechtsstreit zur Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Exklusivreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“. Lange mußte ich warten, bis der Instanzenzug innerhalb von Deutschland endlich ausgeschöpft war. Zu gewinnen war der Fall auf deutschem Boden aus meiner Sicht nicht, obwohl in jeder Instanz HOST EUROPE immer mehr an Gesicht verlor. Letztlich blieb dem Konzern nur ein einziger von sechs beklagten Punkten – ein Gesichtsverlust und Folgen die mit keinen Werbekampagnen mehr gutzumachen sein werden …
Es war ein Gerichtsverfahren in dessen Verlauf ich um eine Erfahrung reicher wurde, die mir lieber erspart geblieben wäre: Es ging ab dem Moment als der Prozeß, explizit gesagt, die Güteverhandlung zum zweiten Mal neuerlich anberaumt und zum zweiten Mal durchgeführt wurde, nicht mehr um die Fakten, sondern um einen Richter, der es offensichtlich nicht ohne Vergeltung hinnehmen wollte, daß ich als Journalist, zusätzlich aus Österreich, Kritik an der Verfahrensweise übte und es nicht unwidersprochen ließ, daß er mir Schuld darüber zuwies, daß die erste Güteverhandlung vor einem falschen Senat abgehandelt wurde! Aber das war nur einer jener Punkte die eine Kontroverse zwischen dem Mann in schwarzer Robe und mir hervorrief.
Meiner Meinung nach ist Richter HERZOG ein Paradebeispiel dafür, daß es auch schwarze Schafe unter dem Richterkollegium gibt. Das Recht und Gesetz jedoch aus derart minderen Beweggründen zu beugen um sich zu revanchieren an berechtigter Kritik und beispielsweise einen Sachverständigen mit falschen Zitaten zu beauftragen ein Gutachten zu einem Inhalt einer Presseanfrage zu erstellen, damit werden sich hoffentlich die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befassen. Aber Richter HERZOG saß einem Senat vor als er seine Stellung mißbrauchte und bis heute habe ich nicht begreifen können, warum an seiner Seite zwei andere Richter saßen, die tatenlos gewähren ließen, was ich als Rechtsbeugung und Rechtsbruch beurteile. Es wird viel Zeit vergehen bis alle diese Details an die Öffentlichkeit gelangen und hoffentlich der EGMR sein Urteil fällen wird. So fange ich an dieser Stelle an, das Unrecht, das gegenüber der Presse- und Meinungsfreiheit begangen wurde aufzuzeigen:
Die juristische Vertretung der HOST EUROPE GmbH, die Kanzlei SIWE (Rechtsanwälte Sinzger & Partner), RA Mark PETERS, unternahm bereits im September 2006 gegen die Reportage einen Zensurversuch und forderte mich auf, die Veröffentlichung vollständig zu löschen. In dem Brief vom 8.9.06 schrieb der Advokat wie folgt:
Bereits die oben* Aussage in der Überschrift des Artikels ist unzutreffend. Es trifft keineswegs zu, dass unsere Mandantin “Ein Hackeropfer zum Täter” wandelte.
(*Anm.: Es handelt sich hierbei um die 1:1-Abschrift und keinen Tippfehler! – Wahrscheinlich hätte hier das Wort “obige” stehen sollen).
und führte in der Klage vom 16.10.2006 für das Landgericht Passau wie folgt aus:
Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt unterstellt, dass Herr Berger tatsächlich der Handlungsstörer durch den SPAM-Versand ist. Sie hat lediglich im Rahmen ihrer Verpflichtung gegenüber ihren anderen Kunden festgestellt, dass der SPAM-Versand vom Webpack des Kunden Berger ausging.
Laut der original e-Mail, die HOST EUROPE an das Hackeropfer schickte und die auch dem Landgericht Passau als Beweismittel vorgelegt wurde, steht darin jedoch wie folgt:
… haben Sie weiterhin bzw. erneut Spam versendet bzw. versenden lassen bzw. mittels SPAM eine oder mehrere Domains beworben bzw. bewerben lassen, die Sie bei uns als Webhosting-Paket führen.
RA Mark PETERS hat im Auftrag seiner Mandantschaft hier eindeutig gelogen; Eine Vorgangsweise die für Anwälte durchaus legitim ist und vor allem dann, wenn es darum geht eine kritische Veröffentlichung aus der Welt zu schaffen. Als Beklagter hat man solche Strategien zur Kenntnis zu nehmen, kann sie jedoch mit entsprechenden Beweismitteln eindeutig widerlegen.
Mein Verhältnis zu Richter HERZOG brachte dann jedoch folgendes Resultat mit sich: Den Klagepunkt hat zwar der Webhoster (Slogan: World Class Internet Hosting) verloren, daß allerdings dem Gericht gegenüber nachweislich eine glatte Lüge aufgetischt worden ist, blieb nicht nur in sämtlichen Urteilen unerwähnt, sondern, und dies ist für das Gesamtbild einer Reportage aus journalistischer Sicht von wesentlicher Bedeutung, wurde der Kunde der EIGENWERBUNG beschuldigt, was defintiv und auch nachgewiesen falsch und erlogen war. Tatsächlich wurde von BERGER nie und zu keinem Zeitpunkt eine Werbung während des SPAM-Zeitraumes für eigene Domains, die sich angeblich in seinem Webpack befanden, vorgenommen. Hacker verursachten u.a. den Massen SPAM. Der Zivilsenat am LG Passau unter HERZOG ignorierte dieses Faktum und bestätigte dann in seinem Urteil auch nicht, daß diese in der Reportage vorgenommenen Angaben als er- und bewiesen zu beurteilen sind.
Im Juni dieses Jahres wird mein Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Klaus WALKERLING, die BESCHWERDE zu diesem Gerichtsfall wegen Verstoßes gegen zwei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention am EGMR einbringen. In dieser “Beschwerde”, wie das Rechtsverfahren formaljurisitisch heißt, werden Verstöße gegen
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren sowie
Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
dem Höchstgericht dargelegt.





