Zu der Eingabe am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verstoßes gegen Artikel 6 und 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte durch die Bundesrepublik Deutschland in der Causa zum Gerichtsfall HOST EUROPE GmbH gegen den Herausgeber vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, teilt der Kanzler des EGMR in seinem Schreiben vom 3. Juli 2009 an den juristischen Vertreter des Journalisten, RA Klaus WALKERLING, u.a. wie folgt mit:
Beschwerde Nr. 35384/09
Glöckel ./. Deutschland
Hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 29. Juni 2009 sowie der beigefügten Anlagen, einschließlich des ausgefüllten Beschwerdeformulars. Der Beschwerde wurde die obige Nummer zugeteilt.
Der Gerichtshof wird sich auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Informationen und Unterlagen mit dem Fall beschäftigen [..]
Das Verfahren ist grundsätzlich schriftlich, und Sie müssen nur auf Vorladung des Gerichtshofs persönlich erscheinen. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird Ihnen mitgeteilt.
European Court Of Human Rights
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