Landespolizeikommando NÖ leitet Causa Revierinspektor F.S. an Staatsanwaltschaft
Die Anzeigen, die Revierinspektor F.S. zurückliegend wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen von “Licht am Tag” gegen Dutzende Fahrzeuglenker erstattete, führten nach umfassenden Recherchen des Herausgebers zur Aufdeckung der Rechtswidrigkeit dieser Bestrafungsform, die ohne Fahrzeuglenker anzuhalten, vorgenommen wurde. Der lapidare Satz in den Anzeigen lautete stets, daß die Anhaltung des Fahrzeuglenkers verkehrsbedingt nicht möglich war. Der Fall und vor allem das Resultat, daß die Behörden diese Bestrafungsform als rechtswidrig beurteilten, führten zu internationalen Schlagzeilen. (Siehe Exklusivreportage: Abkassieren anstatt Hebung der Verkehrssicherheit “Licht am Tag) Das Verwaltungsstrafverfahren von dem auch der Herausgeber betroffen war, wurde nach diesen Feststellungen eingestellt und die Bestrafungen in dieser Form untersagt.
Im Oktober des vergangenen Jahres kam es dann zu einer neuerlichen Kontroverse, die wieder durch die Art des Einschreitens des RevInsp. F.S. ausgelöst wurde. In einem offensichtlichen Racheakt für (polizei)kritische Berichterstattung revanchierte sich der Polizist dann zu Beginn dieses Jahres mit einer Anzeige wegen angeblicher Nichtanzeige beim Verlassen eines Kreisverkehrs. (Vorerst lautete die erste von zwei Anonymverfügungen auf “nicht rechtzeitige Anzeige der Fahrtrichtungsänderung”) In gewohnter Manier faßte der Polizist, der Lenker und Fahrzeug kennt, die Anzeige mit dem Vermerk ab, daß eine Anhaltung verkehrsbedingt nicht möglich war. Was ihm jedoch entfallen sein dürfte, war das Fakt, daß er dem Herausgeber vor einigen Jahren im Zuge einer privaten Zusammenkunft den Kauf einer Faustfeuerwaffe anbot, die der Polizist im Zuge von Überprüfungen von Waffenbesitzern zu Spottpreisen erwerben würde, wie er angab.
Der Herausgeber beeinspruchte im Zuge des ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens die Anzeige, dem auch etwas dubiose Abläufe vorausgingen und richtete an das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) eine umfassende Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmißbrauchs unter Beifügung u.a. auch der Chronologie und der Veröffentlichungen die mit dem Polizeibeamten im Zusammenhang stehen.
Das BIA leitete dann den Akt an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit weiter, die ihrerseits den Fall an das Landespolizeikommando Niederösterreich (LPK NÖ) schickte. Das LPK NÖ, die Organisations- und Einsatzabteilung teilt unter der Aktenzahl: E1/30349-OEA/2009 nach internen Ermittlungen in ihrem Brief vom 1.7.2009 wie folgt mit:
“Zu Ihrem an das Bundesministerium für Inneres gerichteten Schreiben vom 20.05.2009 darf ich Ihnen mitteilen, dass dieses hinsichtlich Ihrer Vorwürfe am 01.07.2009 vom Landespolizeikommando für Niederösterreich der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur strafrechtlichen Beurteilung vorgelegt wurde.
Nach dem Einlangen des Ergebnisses werden Sie eine schriftliche Antwort erhalten.
Haumer, Oberst”
Es bleibt nur zu hoffen, daß der Fall innerhalb der STA Korneuburg einem Staatsanwalt zugeteilt wird, der nicht so vorgeht, wie in anderen Fällen vorgegangen wurde (z.B.: 1 | 2), bei denen nachweislich alle Angezeigten gelogen haben und die Verfahren wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht zur Causa NÖ HILFSWERK einfach eingestellt wurden.
Über den Weiterverlauf werden wir berichten.
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[...] einem Verfahren, das ein Polizeibeamter aus Hainburg, gegen den Herausgeber als offensichtlichen Racheakt wegen [...]